Energieaudits & Energiemanagement

Systematisch Energiekosten zu senken ist für Betriebe der beste Weg, um die Ausgaben niedrig und unter Kontrolle zu halten. Hilfreich sind dazu Energieaudits und Energiemanagement-Systeme, die mit der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EU) 2023/1791  für Unternehmen ab einer spezifischen Höhe des Gesamtenergieverbrauchs verpflichtend werden.

Period: Juni 2026

Ausschnitt Excel-Tabelle Terajoule-Umrechner

Neben den ökonomischen Vorteilen gewinnt das Thema auch aus regulatorischer Sicht zunehmend an Bedeutung. Die überarbeitete EU-Energieeffizienzrichtlinie stellt nicht mehr die Unternehmensgröße, sondern den tatsächlichen Energieverbrauch in den Mittelpunkt. Dadurch können künftig auch Unternehmen von gesetzlichen Verpflichtungen betroffen sein, die bisher weder ein Energieaudit durchführen noch ein Energiemanagementsystem etablieren mussten.

Neue Anforderungen auf Basis des Energieverbrauchs

Die aktuellen Version der EU-Energieeffizienz-Richtlinie sieht folgende Schwellenwerte vor:

  • Unternehmen, die in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von über 10 TJ (= ~2,8 GWh) aufgewiesen haben, sind verpflichtet, alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen (außer, es ist bereits ein Energiemanagementsystem eingeführt worden). Bislang ist der Passus noch nicht in österreichisches Recht umgesetzt, dies sollte jedoch zeitnah erfolgen.
  • Unternehmen, die in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von über 85 TJ (= ~23,6 GWh) aufgewiesen haben, sind zur Einrichtung eines Energiemanagementsystems verpflichtet.

Verfügt ein Unternehmen über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem, das ein den Anforderungen der Richtlinie entsprechendes Energieaudit umfasst, können die Verpflichtungen zum Energieaudit bzw. Energiemanagementsystem entfallen.

Wichtige Fristen

  • Erstmalige Auditpflicht: 11. Oktober 2026
  • Implementierung eines Energiemanagementsystems: 11. Oktober 2027

Jahresverbrauch checken, Chancen nutzen

Der zu ermittelnde jährliche Energieverbrauch umfasst alle Energieformen – Strom oder Wärme ebenso wie Treibstoffe für die Mobilität. Damit Betriebe auf schnellem und einfachem Wege ihren Gesamtverbrauch prüfen können, hat das Energieinstitut der Wirtschaft hat im Auftrag der WKO Bundessparte Industrie einen Terajoule-Umrechner erstellt, der eine einfache und schnelle Umrechnung gängiger Einheiten – von der Kilowattstunde Strom über den Normkubikmeter Gas bis zum Liter Benzin – in das verlangte Norm-Maß Terajoule umrechnet und den jährlichen Gesamtverbrauch summiert.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Energieeffizienz schafft Planungssicherheit, vermeidet Zeitdruck und eröffnet gleichzeitig attraktive Einsparpotenziale. Energieeffizienz ist damit nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern vor allem eine Chance, Kosten zu senken, Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und nachhaltig zu wirtschaften.

Mit den Potenzialen von Energiemanagement setzt sich auch das aktuelle EU-Life-Projekt EcoSMEnergy auseinander, unter Beteiligung des EIW als österreichischem Partner.